Trinkwasser
In der Trinkwasserverordnung (TrinkwVO) sind die Anforderung an verschiedenen Parametern im Trinkwasser festgelegt.
Mikrobiologische Wasseruntersuchungen konzentrieren sich auf die Art und Anzahl von Mikroorganismen wie Bakterien, die potenziell gefährliche Krankheitserreger sein können. Die Ergebnisse werden durch die Anzahl von Koloniebildenden Einheiten (KBE) pro Volumen angegeben.
Grundsätzlich wird im Trinkwasser zwischen Warm- und Kaltwasser unterschieden. In Kaltwasser werden in der Regel folgende Bakterien untersucht:
- coliforme Keime wie E. coli
- Enterokokken
- Enterobacteriaceae
- Pseudomonas aeruginosa
E. coli, Enterokokken und Enterobacteriaceae sind Fäkalindikatoren und zeigen eine entweder neue Verunreinigung (beim Nachweis von E. coli) oder ältere Verunreinigungen (beim Nachweis von Enterokokken). Der Grenzwert für all diese Keimen beträgt 0 KBE/ 100 ml.
Die Anwesenheit der Fäkalindikatoren im Wasser kann auf eine Verunreinigung mit menschlichen oder tierischen Abfällen hinweisen und stellt ein ernstes Gesundheitsrisiko dar. Einige der häufigsten Krankheiten die von solchen Bakterien hervorrufen werden können sind Durchfallerkrankungen, Harnweginfektionen, Wundinfektionen und Meningitis. Diese Krankheiten können schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben, insbesondere für Kinder, ältere Menschen und Personen mit geschwächtem Immunsystem.
Außerdem wird die Gesamtkoloniezahl (GKZ) bei 22°C und 36°C ebenso bestimmt. Bei 22°C werden die Mikroorganismen untersucht die frei in der Umwelt leben, während bei 36°C werden solche, die mit Fäkalien aus dem Darm von Tieren und Menschen assoziiert sind. Der Grenzwert für beide Temperaturen beträgt 100 KBE/ 100 ml.
Warmwasser wird in der Regel auf Legionellen untersucht. Am 1. November 2011 ist eine Änderung der Trinkwasserverordnung in Kraft getreten, aus der sich eine derzeit jährliche Untersuchungspflicht auf Legionellen ergibt. Danach besteht für den Betreiber einer Trinkwasser-Installation, in der sich eine Anlage zur Trinkwassererwärmung befindet (Inhalt mehr als 400 l oder mehr als 3 l Leitungsvolumen) eine Untersuchungspflicht hinsichtlich der Konzentration an Legionellen. Dies betrifft z.B. Krankenhäuser, Seniorenheime, Hotels, Mehrfamilienwohngebäude (ab 3), Bäder, Sport- und Industrieanlagen.
Der technische Maßnahmewert für Legionellen beträgt dabei 100 KBE/ 100 ml Trinkwasser. Wird der technische Maßnahmewert erreicht oder überschritten, so ist der Betreiber verpflichtet dies unverzüglich dem Gesundheitsamt anzuzeigen.
Die Untersuchung von Kaltwasser auf Legionellen und von Warmwasser auf anderen mikrobiologischen Parametern kommt auch vor, vor allem wenn die Kalt- und Warmwasserleitungen nicht genügend von einander getrennt sind. Hierdurch könnte der Kaltwasser eine höhere Temperatur erreichen, die den Wachstum von Legionellen ermöglicht. Andererseits könnte die Temperatur des Warmwassers sinken, sodass auch andere mikroorganismen sich vermehren können.
Die Überwachung und Bekämpfung von Keimen in Wasserquellen ist von entscheidender Bedeutung, um die Verbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern und die öffentliche Gesundheit zu schützen.
Zusätzlich zu den mikrobiologischen Parametern werden auch chemische Parameter wie Blei, Kupfer, Nickel und Eisen im trinkwasser überprüft. Die Konzentration von solchen Chemikalien ist von den Materialien der Trinkwasserinstallation (z.B. Rohrleitung, Armaturen und Dichtungen) abhängig. Diese Konzentration darf nicht die Gesundheit der Menschen gefährden.
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