Der Infektionsschutzgesetz (§ 37 Absatz 2) sowie die DIN 19643 sind die Grundlagen für die Überwachung von Schwimm- und Badebecken-wasser. Es wird dadurch sichergestellt, dass eine Schädigung der menschlichen Gesundheit in Schwimmbädern ausgeschlossen ist. Um eine Gefährdung durch Bakterien und Viren für die Badegäste zu minimieren, wird dem Beckenwasser Desinfektionsmittel, bspw. Chlor zugegeben.
Um die Wirksamkeit und die Konzentration der Desinfektion zu überprüfen, untersucht das Labor nach Vorgabe des zuständigen Gesundheitsamtes verschiedene Parameter.
Mikrobiologische Parameter nach Vorgabe:
Chemische Parameter nach Vorgabe:
und weitere Parameter wie z.B. Bromat, Chlorit und Chlorat sowie Trihalogenmethan
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