Gasfreimessung
Um sichere Arbeiten in engen Räumen und Behältern ohne Belüftung durchführen zu können, ist das Freimessen von Gasen nach DGUV Regel 113-004 notwendig. Die Prüfungen umfassen die Messung von brennbaren und toxischen Gasen, sowie die Konzentration des Luft-sauerstoffs. Dies dient der Feststellung der Begehbarkeit und Feuersicherheit (safe for men und safe for fire).
Das Freimessen darf nur von Personen durchgeführt werden, die erfolgreich an einer entsprechenden Schulung teilgenommen haben und über das Know-How der verwendeten Messgeräte und Verfahren verfügen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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