Inbetriebnahme von Trinkwasserinstallationen
Neue oder veränderte Trinkwasser-installationen die Wasser für die Öffentlichkeit (u.a. Schulen, Kranken-häuser, Hotels, Pflegeeinrichtungen) bereitstellen, müssen dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden.
Der Betreiber muss die Spülung der Leitungen, sowie die Untersuchung des Trinkwassers nach TrinkwVO nach-weisen.
Kaltwasser wird chemisch und mikrobiologisch untersucht. Die mikrobiologische Untersuchung umfasst üblicherweise die Parameter Enterokokken, colifore Keime inkl. E. coli, Gesamtkeimzahl und ggf. Pseudomonas aeruginosa. Die Probenahmestellen sind strategisch auszuwählen, um die Gesamtinstallation zu abzubilden.
Zusätzlich ist exemplarisch eine gestaffelte chemische Untersuchung auf die Schwermetalle Blei, Kupfer, Nickel durchzuführen.
Um die Qualität des Warmwassers zu überprüfen und die Anforderungen der Trinkwasserverordnung zu überprüfgen, wird eine Probenahme auf Legionellen durchgeführt. Diese erfolgt mittels „systemischer Untersuchung“, die mindestens drei Stellen umfasst: den Ablauf der Erwärmungsanlage, den Rücklauf der Warmwasserzirkulation sowie die am weitesten entfernte Stelle eines Stranges (Srangende). Weitere Stellen in der Peripherie des Gebäudes werden untersucht wenn mehrere Stränge vorhanden sind, um die vollständige Überprüfung der Trinkwasserinstallation zu gewährleisten.
Vor der Probenahme (ca. 24 h) sollte die Gesamtleitung gründlich gespült werden. Die Wasserhähne sollen für mehreren Stunden auf bleiben, damit Unreinheiten und Rückstände der Installation abtransportiert werden.
Die Probenahme und Untersuchung erfolgt nur durch ein akkreditiertes Labor.
Für Angebote und Termine stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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