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Bioindikator nach Bebrütung
Nach dem Autoklavieren
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Bioindikator nach Bebrütung
Nach dem Autoklavieren
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Labor Dr. Melzer GmbH

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Für Privat- und Geschäftskunden

Kühlwasser


Am 19. August 2017 ist die 42.Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider InKraft getreten. Hierdurch wurden Pflichten für die Betreiber solchen Anlagen festgelegt.
Die Häufigkeit der mikrobiologischen Untersuchungen ergibt sich aus der 42.BImSchV und der Empfehlung des Umweltbundesamtes.
Ab Juli 2018 gilt eine Anzeigepflicht nach §13. Ab dann müssen alle Anlagen der zuständigen Behörde angezeigt werden.

Verdünstungskühlanlagen werden u.a. in der Industrie, Gastronomie, an Hotel- und Bürogebäuden genutzt. Davon sind nur Rückkühlwerke betroffen, die Wasser benutzten um die Wärme in die Umgebung zu transportieren. Nassabscheidern werden für die Abluftreinigung in der Industrie eingesetzt.

Unter eine mikrobiologische Untersuchung ist die Bestimmung der Gesamtkeimzahl (GKZ) sowie der Nachweis von Legionellen zu verstehen. Ein Referenzwert für den Gesamtkeimzahl wird aus den ersten sechs Untersuchungen ermittelt. Bei einer 100-fachen Überschreitung des eigenen Referenzwertes muss durch den Betreiber eine Ursachenunteruchung folgen und ggf. Maßnahmen wie Desinfektion eingeleitet werden.
Bei Überschreitungen erfolgt eine zusätzliche Untersuchung auf Legionellen um den Nachweis zu bestätigen. Bei einer Überschreitung des Prüfwerts müssen Maßnahmen eingeleitet werden, die die Belastung des Kühlwassers reduzieren. Bei einer Überschreitung der Maßnahmenwerte müssen Sofortmaßnahmen und ggf. Gefahrenabwehrmaßnahmen, im Bezug auf Aerosolenverbeitung, im Gang gesetzt werden.

Die Gesamtkeimzahl sowie die Legionellenuntersuchung erfolgt durch akkreditierte Labore alle drei Monate. Wir sind ein vom Gesundheitsamt Bremen zugelassenes Laboratorium. Unsere Meßergebnisse werden daher von den Gesundheitsämtern als verbindlich anerkannt.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns!